Häufig gestellte Fragen
F: Wie werde ich
Mitglied im Schulförderverein?
A: Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Dies kann formlos
geschehen. Am besten ist es, Sie lassen sich ein
Antragsformular zuschicken. Dieses erhalten Sie durch Abruf per
Telefon, Email oder aber auch direkt beim Sekretariat der BOS
Spremberg oder aber über den Vorsitzenden des SFV. Mit diesem
Formular können Sie zugleich die Modalitäten der Beitragszahlung
konkret klären. Die schriftliche Antragstellung ist erforderlich, um
die Arbeit des SFV mit seinen Finanzen und seiner Mitgliedschaft
stets konkret und transparent nachweisen zu können.
F: Wie hoch ist der
Mindestbeitrag?
A: Der Mindestbeitrag für Schüler beträgt 0,50 € pro Monat (Also
6,00 € pro Jahr) und für Erwachsenen 1,00 € pro Monat (Das sind
12,00 € pro Jahr). Selbstverständlich kann jeder freiwillig auch
einen höheren Beitrag entrichten. Dies kann jede(r) mit dem
Antragsformular gleich selbst festlegen oder aber auch jederzeit zu
einem späteren Zeitpunkt neu entscheiden und uns dies am besten
formlos und schriftlich mitteilen.
F: Wie erfolgt die
Bezahlung des Beitrages?
A: Der Mitgliedsbeitrag ist auf das Konto des SFV unter Angabe des
Zwecks (z.B. Jahresbeitrag von Vorname Name für 2020) zu
überweisen. Die Kontodaten erhalten Sie mit dem Antrag zur
Mitgliedschaft. Da es sich um einen sehr geringen Mindestbeitrag handelt
ist wohl die jährliche bzw. halbjährliche Überweisung am
sinnvollsten. Sie haben aber auch die Möglichkeit Ihren Beitrag
abbuchen zu lassen. Das ist für Sie sicherlich die einfachste
Methode. Selbstverständlich erfolgt bei Beendigung der
Mitgliedschaft keine Abbuchung mehr durch den SFV. Beachten Sie aber
die Satzung: Sie regelt, dass bei Beendigung der Mitgliedschaft
bereits eingezahlte Mitgliedsbeiträge nicht mehr zurückerstattet
werden.
F: Warum soll ich
Mitglied im SFV werden?
A: Der Zweck des SFV ist in seiner Satzung festgelegt. Jeder Verein
ist so stark wie seine Mitglieder. Sie haben mit Ihrer
Mitgliedschaft im Schulförderverein direkt die Möglichkeit, sich
aktiv bei der Gestaltung des Schullebens mit einzubringen.
F: Wie beende ich
meine Mitgliedschaft im SFV?
A: Ihre Mitgliedschaft im SFV können Sie jederzeit ohne
Angabe von Gründen beenden. Sie müssen dies uns aber
schriftlich mitteilen. Dies kann
formlos, unter Angabe des Datums, Ihres
Vornamen, Namen, Geburtsdatums, Adresse und des Zeitpunktes zu dem
Sie die Mitgliedschaft beenden wollen, geschehen. Am besten
senden Sie diese Kündigung direkt zum Sekretariat der BOS Spremberg,
in der Wirthstraße 1, 03130 Spremberg oder aber an den Vorsitzenden
des SFV. Und vergessen sie nicht diese Kündigung zu unterschreiben.
Dieser kleine Aufwand ist erforderlich, um die Finanzen und die
Mitgliedschaft gegenüber der GMV (Gesamtmitgliederversammlung) sowie
dem Finanzamt konkret, nachprüfbar und transparent gestalten zu
können.
F: Kann ich an den
SFV auch zweckgebundene Spenden geben?
A: Ja. Bei der Überweisung des Spendenbetrages brauchen Sie nur den
Verwendungszweck konkret anzugeben. Wir sind dann auch verpflichtet,
die entsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen. Öffentliche
Abrechnungen dazu erfolgen auf der zeitlich darauf folgenden GMV
(Gesamtmitgliederversammlung). Wie gesagt: Die Satzung verbietet die
Verwendung der Spenden und Finanzmittel für die Vorstandsarbeit des
SFV, es sei denn, es gibt eine zweckgebundene Spende dafür.
F: Kann ich meine
Spenden und Beiträge auch steuerlich geltend machen?
A: Ja. Der SFV ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein.