Schulförderverein

Berufsorientierende Oberschule Spremberg e.V.




Häufig gestellte Fragen

F: Wie werde ich Mitglied im Schulförderverein?

A: Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Dies kann formlos geschehen. Am besten ist es,  Sie lassen sich ein Antragsformular zuschicken. Dieses erhalten Sie durch Abruf per Telefon, Email oder aber auch direkt beim Sekretariat der BOS Spremberg oder aber über den Vorsitzenden des SFV. Mit diesem Formular können Sie zugleich die Modalitäten der Beitragszahlung konkret klären. Die schriftliche Antragstellung ist erforderlich, um die Arbeit des SFV mit seinen Finanzen und seiner Mitgliedschaft stets konkret und transparent nachweisen zu können.

F: Wie hoch ist der Mindestbeitrag?

A: Der Mindestbeitrag für Schüler beträgt 0,50 € pro Monat (Also 6,00 € pro Jahr) und für Erwachsenen 1,00 € pro Monat (Das sind 12,00 € pro Jahr). Selbstverständlich kann jeder freiwillig auch einen höheren Beitrag entrichten. Dies kann jede(r) mit dem Antragsformular gleich selbst festlegen oder aber auch jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt neu entscheiden und uns dies am besten formlos und schriftlich mitteilen.


F: Wie erfolgt die Bezahlung des Beitrages?

A: Der Mitgliedsbeitrag ist auf das Konto des SFV unter Angabe des Zwecks (z.B. Jahresbeitrag von Vorname Name für 2020) zu überweisen. Die Kontodaten erhalten Sie mit dem Antrag zur Mitgliedschaft. Da es sich um einen sehr geringen Mindestbeitrag handelt ist wohl die jährliche bzw. halbjährliche Überweisung am sinnvollsten. Sie haben aber auch die Möglichkeit Ihren Beitrag abbuchen zu lassen. Das ist für Sie sicherlich die einfachste Methode. Selbstverständlich erfolgt bei Beendigung der Mitgliedschaft keine Abbuchung mehr durch den SFV. Beachten Sie aber die Satzung: Sie regelt, dass bei Beendigung der Mitgliedschaft bereits eingezahlte Mitgliedsbeiträge nicht mehr zurückerstattet werden.


F: Warum soll ich Mitglied im SFV werden?

A: Der Zweck des SFV ist in seiner Satzung festgelegt. Jeder Verein ist so stark wie seine Mitglieder. Sie haben mit Ihrer Mitgliedschaft im Schulförderverein direkt die Möglichkeit, sich aktiv bei der Gestaltung des Schullebens mit einzubringen.


F: Wie beende ich meine Mitgliedschaft im SFV?

A: Ihre Mitgliedschaft im SFV können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Sie müssen dies uns aber schriftlich mitteilen. Dies kann formlos, unter Angabe des Datums, Ihres Vornamen, Namen, Geburtsdatums, Adresse und des Zeitpunktes zu dem Sie die Mitgliedschaft beenden wollen,  geschehen. Am besten senden Sie diese Kündigung direkt zum Sekretariat der BOS Spremberg, in der Wirthstraße 1, 03130 Spremberg oder aber an den Vorsitzenden des SFV. Und vergessen sie nicht diese Kündigung zu unterschreiben. Dieser kleine Aufwand ist erforderlich, um die Finanzen und die Mitgliedschaft gegenüber der GMV (Gesamtmitgliederversammlung) sowie dem Finanzamt konkret, nachprüfbar und transparent gestalten zu können.


F: Kann ich an den SFV auch zweckgebundene Spenden geben?

A: Ja. Bei der Überweisung des Spendenbetrages brauchen Sie nur den Verwendungszweck konkret anzugeben. Wir sind dann auch verpflichtet, die entsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen. Öffentliche Abrechnungen dazu erfolgen auf der zeitlich darauf folgenden GMV (Gesamtmitgliederversammlung). Wie gesagt: Die Satzung verbietet die Verwendung der Spenden und Finanzmittel für die Vorstandsarbeit des SFV, es sei denn, es gibt eine zweckgebundene Spende dafür.


F: Kann ich meine Spenden und Beiträge auch steuerlich geltend machen?

A: Ja. Der SFV ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein.